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Verein einer politischen Partei - Kommunalsteuer

Lohnsteuer und AbgabenARD 4874/11/97 Heft 4874 v. 30.9.1997

( KommStG § 8 Z 2, KStG § 2 Abs 1 ) Wird die Bildungsarbeit einer politischen Partei in einen Verein ausgegliedert, liegt im Allgemeinen kein Betrieb gewerblicher Art vor, für den Kommunalsteuer anfallen könnte.

BMF v. 04.08.1997

Dem BMF kommt im Rahmen der Erhebung der Kommunalsteuer durch die Gemeinden keine aufsichtsbehördliche Kompetenz zu.

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