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AuslBG § 2 Abs 2

ArbeitsrechtARD 4874/8/97 Heft 4874 v. 30.9.1997

( AuslBG § 2 Abs 2 ) Die Erbringung von Eisenverlegung s- bzw. Armierungsarbeiten sind als nach dem AuslBG bewilligungspflichtige Beschäftigung von überlassen en Arbeitskräften (im Sinne von § 2 Abs 2 und Abs 3 AuslBG) und nicht als Werkvertragsverhältnis zu qualifizieren, weil derartige einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden müssen, kein selbständiges Werk darstellen können. VwGH 95/09/0154 v. 13.02.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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