( EStG § 14, AVRAG § 3 Abs 1, § 6 Abs 2 ) Wird ein Betrieb mit abfertigungsberechtigtem Personal verpachtet, hat der Pächter die Abfertigungsverpflichtung in Höhe der dem Verpächter geschuldeten Vergütung, höchstens jedoch im Ausmaß der zulässigen Abfertigungsrückstellung zu aktivieren.
BMF v. 08.08.1997