( EStG § 36 ) Bei Vorliegen eines einheitlichen Betriebsvermögens kann der Sanierungsgewinn auch dann steuerfrei sein, wenn ein Teilbetrieb aufgegeben (eingestellt) wird und dies zur Rettung des verbleibenden Teilbetriebes dient. BMF v. 14.07.1997. (RdW 1997/495, Heft 8a)