( EStG § 22, § 37, UStG § 1 Abs 1 Z 2, § 3 Abs 1 ) Die Veräußerung des Nachlasses eines Künstlers ist einkommensteuerpflichtig und umsatzsteuerpflichtig. Wird der Nachlass (Kunstwerke) durch Verfügung des Erblassers nicht mehr vermarktet, ist deren Übertragung als Eigenverbrauch umsatzsteuerpflichtig.
BMF v. 07.08.1997