( DBA-GB Art 2, KommStG § 1 ) Die Kommunalsteuer ist eine der seinerzeitigen Lohnsummensteuer ähnliche Steuer im Sinne des DBA mit Großbritannien. Ergibt sich aus einem DBA die Nichterfassung eines Steuerpflichtigen von der Kommunalsteuer, wird eine Gemeinde dadurch nicht in ihrem Recht auf Selbstverwaltung im Sinne des Art 116 Abs 1 in Verbindung mit Art 119a B-VG , insbesondere in ihrem Recht auf selbständige Führung des Haushaltes und auf Ausschreibung von Abgaben im Sinne des § 1 Abs 2 NÖ Gemeindeordnung, verletzt. VwGH 95/15/0104 v. 18.12.1996. (Beschwerde zurückgewiesen)