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Kontaktlinsenverkauf durch Augenfacharzt

Lohnsteuer und AbgabenARD 4870/11/97 Heft 4870 v. 16.9.1997

( EStG § 22, § 23 ) Verkauft ein Augenfacharzt im Rahmen seiner fachärztlichen Ordination als „Kontaktlinseninstitut“ auch Kontaktlinsen, ist von einem einheitlichen Betrieb, in dem eine selbständige Tätigkeit ausgeführt wird, auszugehen.

VwGH 95/15/0124 v. 13.03.1997

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