( GewO § 82 lit f ) Unterbricht ein Lkw-Lenker weisungswidrig einen Fahrtauftrag, um die Wochenruhe anzutreten, weil er bei Einhaltung des erteilten Auftrages seine zulässige Wochenarbeitszeit überschritten hätte, liegt kein Entlassungsgrund vor.
OGH 9 Ob A 2254/96b v. 04.12.1996