( ABGB § 863, AngG § 27 Z 4, UrlG § 4 Abs 1 ) Tritt ein Arbeitnehmer trotz Ankündigung des Arbeitgebers - der den Arbeitnehmer wegen seines beharrlichen Urlaubswunsches zunächst gekündigt hat und wissen ließ, dass er einen Urlaubsantritt als vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers ansehen würde - einen Urlaub ungerechtfertigt eigenmächtig an, ist, sofern der Arbeitgeber daraufhin keine Entlassung ausgesprochen hat, von einer Auflösung des Dienstverhältnisses durch Kündigung durch den Arbeitgeber auszugehen.