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NÖ AO 1977 § 198

Abgabenrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4869/35/97 Heft 4869 v. 12.9.1997

( NÖ AO 1977 § 198 ) Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels, der den Rechtsschutzsuchenden generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung so lange belastet, bis sein Rechtsschutzgesuch endgültig erledigt ist, widerspricht den bundesverfassungsrechtlichen Vorschriften über den Rechtsschutz insgesamt (vgl. VfGHG-1306/95 v. 1. 12. 1995 = ARD 4732/29/96). VfGH G 205, 206/96 v. 26.11.1996.

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