BMJ 7174/1-Pr 1/97 v. 19.08.1997
Die österreichische ZPO kennt nur wenige Fälle prozessualer Sicherheitsleistungen. Neben der Sicherheitsleistung des ausländischen Klägers für Prozesskosten (§§ 57 ff. ZPO) sind noch folgende Arten von Sicherheitsleistungen zu nennen: