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UrlG § 9 ABGB § 1162b AngG § 29

ArbeitsrechtARD 4869/6/97 Heft 4869 v. 12.9.1997

(UrlG § 9, ABGB § 1162b, AngG § 29) Konsumiert ein Arbeitnehmer nach einem gerechtfertigten vorzeitigen Austritt beim neuen Arbeitgeber einen Naturalurlaub, braucht er sich diesen nicht auf seinen Urlaubsentschädigungsanspruch beim alten Arbeitgeber anrechnen lassen. OLG Wien 7 Ra 354/96x v. 03.02.1997.

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