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Dienstpflichtenverletzungen nach Haftungsfragen

ArbeitsrechtARD 4869/3/97 Heft 4869 v. 12.9.1997

( GewO § 82 lit f ) Arbeitsverweigerungen eines Arbeitnehmers in Zusammenhang mit haftungsrechtlich ungeklärten zusätzlichen Aufträgen und der Sorge um den Arbeitsplatz sowie damit erklärbare fehlerhafte und nachlässig e A rbeit rechtfertigen keine Entlassung wegen Dienstpflichtenverletzungen.

OGH 8 Ob A 2276/96f v. 17.10.1996

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