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Verrechnung von überhöhten Diäten

ArbeitsrechtARD 4869/4/97 Heft 4869 v. 12.9.1997

( AngG § 27 Z 1 ) Ein Außendienstmitarbeiter macht sich durch Verrechnung von überhöhten Tagesdiäten auch dann vertrauensunwürdig, wenn seine Dienstleistung jahrelang unbeanstandet geblieben ist.

OLG Wien 10 Ra 71/97b v. 26.05.1997

Die Verrechnung von geschätztem Kilometergeld anstatt der ordnungsgemäßen Vorlage von Taxibelegen ist nicht als Entlassungsgrund zu qualifizieren. Eine überhöhte Diätenverzeichnung und in der Beobachtungswoche - zumindest 4 - wahrheitswidrig berichtete Kundenbesuche sind aber auch unter Berücksichtigung der jahrelang unbeanstandet gebliebenen Dienstleistung so schwerwiegend, dass sie als Entlassungsgrund ausreichen.

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