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ASVG § 294 Abs 1 lit b

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4868/26/97 Heft 4868 v. 9.9.1997

( ASVG § 294 Abs 1 lit b ) Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung der Ehe nach § 55a EheG findet bei Bemessung der Ausgleichszulage keine Pauschalanrechnung gemäß § 294 Abs 1 lit b ASVG statt. Vielmehr ist nur der tatsächlich geleistete Unterhalt gemäß § 292 Abs 3 ASVG als Nettoeinkommen zu berücksichtigen. OLG Wien 10 Rs 23/96 v. 22.04.1996. (ZAS Jud. 4/1997)

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