( ASVG § 162 Abs 1, MSchG § 5 Abs 1 ) Erfolgt z.B. eine Kaiserschnittentbindung einer Frühgeburt oder einer Mehrlingsgeburt sieben Wochen vor dem errechneten Termin, besteht Anspruch auf Wochengeld nach der Entbindung nur 16 und nicht 19 Wochen, weil die Höchstgrenze der Schutzfrist nach der Entbindung mit 16 Wochen festgelegt ist und in diesem Fall nicht die volle Verkürzung vor der Geburt nach der Geburt „nachgeliefert“ wird (vgl. ARD 4788/30/96). OGH 10 Ob S 2249/96z v. 20.08.1996.