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BAO § 188, § 191

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4867/35/97 Heft 4867 v. 5.9.1997

( BAO § 188, § 191 ) Ergehen Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO an eine nicht mehr existierende GesBR, können sie keine Rechtswirkungen entfalten. VwGH 96/15/0118 v. 13.03.1997. (Bescheid aufgehoben)

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