( ASVG § 100 Abs 2, ABGB § 1431 ) Eine Rückzahlung von Beiträgen wegen ungerechtfertigter Bereicherung eines Pensionsversicherungsträgers ist auch dann ausgeschlossen, wenn ein Pensionist, der bereits eine ASVG-Pension bezieht, diese Versicherungsbeiträge an den Versicherungsträger ohne Anspruch auf weitere Alterspension leistet.
OGH 10 Ob S 2315/96f v. 07.05.1997