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Pensionsschädlicher nicht ausgeschütteter Gewinn einer Kapitalgesellschaft

SozialversicherungARD 4866/42/97 Heft 4866 v. 2.9.1997

( ASVG § 253, § 253b, GSVG § 131 ) Der Gewinn einer Kapitalgesellschaft kann für den Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer auch dann pensionsschädlich sein, wenn die Gesellschaft den Gewinn nicht ausschüttet und der Geschäftsführer kein Geschäftsführungsentgelt erhält.

OGH 10 Ob S 2471/96x v. 11.02. 1997

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