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Tir. KurzparkzonenabgG § 2 Abs 2

Abgabenrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4866/22/97 Heft 4866 v. 2.9.1997

( Tir. KurzparkzonenabgG § 2 Abs 2 ) Auch ein geparkt es Fahrzeug kann zum Lenken überlassen sein, so dass die Beantwortung der Lenkererhebung mit „Niemand“ als Verweigerung der Lenkerauskunft anzusehen ist. VwGH 97/17/0007 v. 17.03.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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