( UStG § 3 Abs 10, RL 77/388/EWG ) Beim Erlass von Rechtsvorschriften über die Erstattung der Mehrwertsteuer im Falle vollständiger oder teilweiser Nichterbringung der Gegenleistung darf die Erstattung nicht für den Fall ausgeschlossen werden, dass die nicht erbrachte Gegenleistung eine Sachleistung ist, während sie gewährt wird, wenn die Gegenleistung in Geld besteht. EuGH Rs. C-330/95 v. 03.07.1997, Fall Goldsmith.