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EStG § 78, § 79, § 85, GehG § 13a

Abgabenrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4866/8/97 Heft 4866 v. 2.9.1997

( EStG § 78, § 79, § 85, GehG § 13a ) Ein Beamter muss die Schmälerungen seines Ruhegenuss es bzw. eine Kompensation seines Ruhegenussanspruch s mit allfälligen zivilrechtlichen Rückersatzforderungen bzw. von seinem Arbeitgeber bezahlten Steuerschulden dulden.

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