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EStG § 32 Z 2

Abgabenrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4866/6/97 Heft 4866 v. 2.9.1997

( EStG § 32 Z 2 ) Der Aufwand aus der Abschreibung von in Vorperioden entstandenen Forderungen ist - soweit er bisher nicht erfasst werden konnte - im Rahmen von nachträglichen Einkünften zu erfassen. Werden die Einkünfte aber gemäß § 188 BAO festgestellt, sind bereits im Rahmen dieser Feststellung auch nachträgliche Einkünfte im Sinne des § 32 Abs 2 EStG 1972 zu erfassen. VwGH 92/14/0167 v. 25.02.1997. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)

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