( BAO § 295 ) Wird ein Einkommensteuerbescheid durch einen weiteren Einkommensteuerbescheid geändert, scheidet der alte Einkommensteuerbescheid aus dem Rechtsbestand aus, mag dieser rechtswidrigerweise berichtigt worden sein oder nicht. VwGH 97/13/0038 v. 19.03.1997. (Beschwerde abgewiesen)