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BAO § 295

Abgabenrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4866/3/97 Heft 4866 v. 2.9.1997

( BAO § 295 ) Wird ein Einkommensteuerbescheid durch einen weiteren Einkommensteuerbescheid geändert, scheidet der alte Einkommensteuerbescheid aus dem Rechtsbestand aus, mag dieser rechtswidrigerweise berichtigt worden sein oder nicht. VwGH 97/13/0038 v. 19.03.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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