( BAO § 275 ) Hat ein Steuerpflichtiger nach Erhebung einer Berufung innerhalb offener Frist zufolge eines Gefängnisaufenthalt s keine dem Mängelbehebungsauftrag entsprechende Prozesserklärung abgegeben, kann er nicht in seinem Recht auf Vorlage von Unterlagen verletzt sein und gilt seine Berufung als zurückgenommen. VwGH 97/14/0029 v. 15.04.1997. (Beschwerde abgewiesen)