( ASVG § 175 Abs 2 Z 2 ) Tritt ein Dienstnehmer nach Aufsuchen einer ärztlichen Ordination den Rückweg ohne ärztliche Untersuchung deswegen wieder an, weil ihm die voraussichtliche Wartezeit zu lange erscheint, stellt ein Unfall auf dem Heimweg keinen unfallversicherungsgeschützt en, einem Arbeitsunfall gleichgestellten Unfall dar.
OGH 10 Ob S 96/97h v. 27.03.1997