( ASVG § 49 Abs 1, ARG § 9 Abs 3 ) Während eines Feiertages hat ein Provisionsvertreter Anspruch auf den Provisionsdurchschnitt, der der Beitragsbemessung auch dann zugrunde zu legen ist, wenn die provisionsbegründenden Geschäfte an den anderen Arbeitstagen nachgeholt werden.
VwGH 97/08/0016 v. 11.02.1997