( ASVG § 133, § 144 ) Die Ausnüchterung eines betrunkenen Patienten dient nicht der Behandlung von Alkoholismus, so dass keine Krankheit vorliegt, die einen Krankenhausaufenthalt rechtfertigt. OGH 10 Ob S 2304/96p v. 26.11.1996.
( ASVG § 133, § 144 ) Die Ausnüchterung eines betrunkenen Patienten dient nicht der Behandlung von Alkoholismus, so dass keine Krankheit vorliegt, die einen Krankenhausaufenthalt rechtfertigt. OGH 10 Ob S 2304/96p v. 26.11.1996.