( BPGG § 4 Abs 2, EinstV § 3 Abs 1 ) Ist es einem Pflegebedürftigen durch Anschaffung eines Küchenhocker s - einem einfachen Hilfsmittel - zumutbar, seine Mahlzeiten teilweise sitzend zuzubereiten, ist ihm hiefür kein zusätzlicher Pflegebedarf zuzuerkennen.
OGH 10 Ob S 134/97x v. 07.05.1997