( AngG § 23, ABGB § 1444 ) Dass die Initiative zu einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses vom Arbeitnehmer, der über beabsichtigte Personalveränderungen auf Grund seiner Position Bescheid wusste, ausging, kann als solches nicht zur Zulässigkeit des Verzichts auf unabdingbare Ansprüche (Abfertigung) führen. OLG Wien 9 Ra 308/96x v. 17.12.1996.