( AngG § 23, MSchG § 15 Abs 2 , KV-Bau § 24a) Sieht ein Kollektivvertrag eine Anrechnung des ersten Karenzurlaubs für die Anwartschaft auf eine Abfertigung nach einer Dienstzeit von bestimmter Dauer vor, sind auf diese Dienstzeit auch Zeiten eines Karenzurlaubs anzurechnen.
OGH 8 Ob S 88/97t v. 27.03.1997