( GrEStG § 17 Abs 1 ) Ist die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges einer Liegenschaft von der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung abhängig, entsteht die Steuerschuld mit der Genehmigung. Die Aufhebung des Kaufvertrages erst nach Ablauf von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Genehmigung des Kaufvertrages kann keine Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer wegen Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts oder eines Wiederverkaufsrecht s bewirken, auch wenn der Genehmigungsvermerk am Kaufvertrag von der Behörde erst später angebracht wurde. VwGH 97/16/0047, 0048 v. 18.04.1997. (Beschwerden abgewiesen)