( GrEStG § 1 Abs 2 ) Die Begründung einer fiduziarischen Treuhand an einer Liegenschaft stellt für den Treugeber einen grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgang dar. VwGH .. v. 18.04.1997. (Beschwerde abgewiesen)
( GrEStG § 1 Abs 2 ) Die Begründung einer fiduziarischen Treuhand an einer Liegenschaft stellt für den Treugeber einen grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgang dar. VwGH .. v. 18.04.1997. (Beschwerde abgewiesen)