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GebG § 33 TP 16

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4863/44/97 Heft 4863 v. 22.8.1997

( GebG § 33 TP 16 ) Auch für den Fall einer entgeltfreien Abtretung eines Geschäftsanteils im Sinne des § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c GebG in der hier noch anzuwendenden Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl 1994/629 war als maßgeblicher Wert des Gesellschaftsanteils der zum vorhergehenden 1. 1. festgestellte Einheitswert bzw. Einheitswertanteil anzusetzen. VwGH 97/16/0034 v. 22.05.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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