( HbG § 18 Abs 6 lit d ) Der Kündigungsgrund der Auflassung des Hausbesorgerpostens ist nicht gegeben, wenn nicht bereits im Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung des Hausbesorgers die maßgeblichen Umstände, die dies belegen, dargetan werden.
OGH 9 Ob A 27/97d v. 26.03.1997