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Haftung für Sonderzahlungen bei Betriebsübergang

ArbeitsrechtARD 4863/17/97 Heft 4863 v. 22.8.1997

( AVRAG § 6 ) Im Falle eines Betriebsübergangs haftet der Betriebsveräußerer auch dann für Sonderzahlungen im aliquoten Ausmaß, wenn diese erst nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs fällig geworden sind.

OLG Wien 10 Ra 120/97h v. 26.06.1997, Revision zulässig

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