( GrEStG § 5 ) Wurden Kaufverträge über Fertigteilhäuser ca. 2 Wochen vor den Grundkaufverträge n abgeschlossen, wobei gleichzeitig mit den Hauskaufverträgen Vorverträge hinsichtlich der Grundstücke, auf denen die Fertigteilhäuser zu errichten waren, abgeschlossen wurden, ist die grunderwerbsteuerbestimmende Gegenleistung vom Wert des Grundstückes samt dem Haus zu errechnen. VwGH 95/16/0116-0120 v. 22.02.1997. (Beschwerden abgewiesen)