( EStG § 8, § 6 Z 5, § 113 ) Wird ein im Privatvermögen befindliches Haus untergeordnet betrieblich genutzt, sind die seinerzeitigen Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage für die AfA heranzuziehen, wobei von den Anschaffungskosten der Liegenschaft ein Anteil für den Wert des Grund und Bodens auszuscheiden ist.
VwGH 93/14/0235 v. 18.03.1997