( AngG § 27 Z 1, Z 3 ) Nicht objektivierte Verletzungen der Treuepflicht oder der Dienstpflicht bei Vorbereitung eines Konkurrenzunternehmens berechtigen den Arbeitgeber noch nicht zur Entlassung.
OLG Wien 8 Ra 135/97z v. 23.06.1997, Revisionsrekurs unzulässig