( AngG § 23 ) In die für die Abfertigungshöhe maßgebliche Dienstzeit sind auch Zeiten langer Krankheit für die kein Entgeltanspruch bestanden hat, miteinzubeziehen.
OGH 9 Ob A 30/97w v. 26.03.1997
Zur Frage, ob Zeiten, während deren der Arbeitnehmer durch Krankheit an der Dienstleistung verhindert war, in die für das Entstehen des Abfertigungsanspruchs maßgebende Dauer des Dienstverhältnisses einzurechnen sind, hat der OGH bislang noch nicht Stellung genommen. Die Frage, welches Entgelt der Berechnung der Abfertigung zugrunde zu legen ist, wenn der Arbeitnehmer infolge Krankheit, Unglücksfall oder aus anderen wichtigen Gründen gehindert war, im letzten Monat des Dienstverhältnisses sein Entgelt in vollem Umfang zu verdienen, ist hier nicht strittig.