( Slbg. AnliegerleistungsG § 16 Abs 2 ) Eine seinerzeitige rechtswidrige Verminderung der Bemessungsgrundlage einer Kanalanschlussgebühr räumt der Gemeinde kein Recht ein, in einem Verfahren, in dem die nach den früheren Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Kostenbeiträge sich auf Grundstücke beziehen, die auch nunmehr Gegenstand der Abgabenvorschreibung sind, von der gesetzlich geforderten Einrechnung Abstand zu nehmen. VwGH 94/17/0370 v. 24.02.1997. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)