( VStG § 9 Abs 4 ) Hat eine zum verantwortlichen Beauftragten bestellte Person bei Überschreiten eines bestimmten Pouvoirs die Weisung eines Vorgesetzten einzuholen, fehlt ihr die für die Wirksamkeit ihrer Bestellung notwendige Anordnungsbefugnis.
VwGH 93/17/0143 v. 22.11.1996