( ASGG § 67, ASVG § 222, § 253d, § 273 ) Wird vom Gericht ein Klagebegehren auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen abgewiesen, kann der Klagsanspruch in der Berufung nicht auf eine - möglicherweise zustehende - Berufsunfähigkeitspension abgeändert werden.
OGH 10 Ob S 136/97s v. 07.05.1997