( ASVG § 254 ) Kurzfristige Ferialarbeit vor Abschluss der AHS kann ausreichen, dass bei einer anschließend voll ausgebrochenen Geisteskrankheit die Voraussetzung des Herabsinken s der Arbeitsfähigkeit für Invalidität als erfüllt angesehen werden kann.
OGH 10 Ob S 90/97a v. 15.04.1997