vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung nach Nichtverlängerung einer Karenzierung

ArbeitsrechtARD 4860/1/97 Heft 4860 v. 8.8.1997

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 1 lit i, § 106, ABGB § 879 ) Die Kündigung eines Arbeitnehmers nach Ablauf seiner Dienstfreistellung, der der Betriebsrat zugestimmt hat, kann nicht wegen Sittenwidrigkeit bzw. als Motivkündigung angefochten werden, wobei das Sperrrecht des Betriebsrats verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

OLG Wien 9 Ra 41/97h v. 27.05.1997

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte