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Umfang der Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwalts-Hilfskräften

BetriebswichtigesARD 4859/32/97 Heft 4859 v. 5.8.1997

( RAO § 9 Abs 2, FinStrG § 104, EO § 381 ) Der Sekretärin eines Rechtsanwalts kann es durch einstweilige Verfügung untersagt werden, dem Finanzamt Umstände, die der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, anzuzeigen.

OGH 9 Ob A 2165/96i v. 16.10.1996

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