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ASVG § 175 Abs 2 Z 7

SozialversicherungARD 4859/25/97 Heft 4859 v. 5.8.1997

( ASVG § 175 Abs 2 Z 7 ) Der UV-Schutz besteht auch bei der Vornahme lebenswichtiger Verrichtungen, wie der Verrichtung der Notdurft, auf den hiezu notwendigen Wegen. LG St. Pölten 5 Cgs 136/95 v. 06.12.1995. (ZAS Jud. 2/1997)

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