( EStG § 10a ) Der für die Inanspruchnahme eines IFB maßgebliche Anschaffungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Lieferung (Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums), also die Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit im Sinne der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut. Der Übergang der Preisgefahr ist hingegen für den Zeitpunkt des Erwerbes wirtschaflichen Eigentums unerheblich. VwGH 97/14/0006 v. 25.02.1997. (Beschwerde abgewiesen)