( GGG § 18, ASGG § 54 Abs 1 ) Schließt der Betriebsrat in einem Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 ASGG mit dem Arbeitgeber einen Vergleich zugunsten der von der Feststellungsklage betroffenen Arbeitnehmer, ist die Gerichtsgebühr auf Basis der Anzahl dieser Arbeitnehmer zu berechnen.
VwGH 97/16/0074 v. 18.04.1997