( Vlbg. FrVG § 1a, § 3 ) Für die Erklärung zur Fremdenverkehrsgemeinde reicht es aus, dass sich die betreffende Gemeinde die Förderung des Fremdenverkehrs in besonderem Maße zur Aufgabe macht.
( Vlbg. FrVG § 1a, § 3 ) Für die Erklärung zur Fremdenverkehrsgemeinde reicht es aus, dass sich die betreffende Gemeinde die Förderung des Fremdenverkehrs in besonderem Maße zur Aufgabe macht.